Foto- und Filmaufnahmen im Schuhhaussaal
Private Nutzung
Im Schuhhaussaal kann fotografiert oder gefilmt werden, sofern es sich um eine rein private Nutzung der Aufnahmen handelt, sofern es nicht anders ausgewiesen ist. Um die Sicherheit der ausgestellten Exponate zu gewährleisten, halten Sie bitte einen Mindestabstand von 50 cm ein. Achten Sie bitte auch die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen bei Ihren Aufnahmen.
Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen. Besonders bei Fotos und Bewegtbildern von zeitgenössischen Kunstwerken ist zu beachten: Werke von lebenden Künstler:innen und von jenen, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, genießen Urheberrechtsschutz. Ebenso sind Reproduktionsrechte zu wahren. Eine Verwertung von Aufnahmen ihrer Kunstwerke bedarf dementsprechend der vorherigen Klärung mit den Rechteinhaber:innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Print/ online) ist nur nach Absprache mit der Geschäftsführung erlaubt.
Kontakt
Marion Klemp-Höpfner
Geschäftsführung
+49 (0)731 / 66258
info(at)kunstverein-ulm.de