Hausordnung
Der Kunstverein Ulm e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.. Zweck des Vereins ist, die bildenden Künste, insbesondere die zeitgenössische Kunst, und das Kunstverständnis auf breiter Basis zu fördern. Dies soll u. a. durch Ausstellungen, Dokumentationen, Vorträge, Diskussionen, Führungen und Kunstfahrten erreicht werden.
Der Vorstand übt das Hausrecht aus, vertreten durch die Mitarbeiter:innen des Kunstvereins Ulm. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Beachtung der Hausordnung liegt im eigenen Interesse aller Besucher:innen und ist verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes Kramgasse 4 erkennen die Besucher:innen diese Regelungen sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an und verpflichten sich, diese zu befolgen.
Die Besucher:innen haben spätestens zum Ende der Öffnungszeit den Schuhhaussaal zu verlassen. Bei besonders hohem Publikumsandrang oder aus gegebenem Anlass kann das Gebäude aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher:innen geschlossen werden.
Für das gesamte Gebäude gilt Rauchverbot. Essen und Trinken ist im Ausstellungsraum nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist nicht erlaubt. Es besteht keine Möglichkeit, seine Garderobe abzugeben.
Das Gebäude sowie die festen und beweglichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Ausstellungsstücke dürfen nicht berührt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Beim Besuch in Gruppen sind die Gruppenleiter:innen angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und die Gruppe zusammenzuhalten. Eine Führung durch die Ausstellung kann durch die Führungskraft abgebrochen werden, wenn es auch nach Aufforderung voraussichtlich nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. Taschen sind beim Betreten oder Verlassen des Museums auf Bitten des Aufsichtspersonals zu öffnen.
Foto-, Film- & Videoaufnahmen
Im Gebäude und in der Ausstellung ist das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke grundsätzlich erlaubt, sofern es im Wandtext oder neben dem jeweiligen Werk nicht anders gekennzeichnet ist. Bitte beachten Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen. Die Besucher:innen sind selbst für die Beachtung und Wahrung des Urheberrechts verantwortlich. Dies erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Künstler:innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.
Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche, kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Print/ Bewegzbild/ Funk/ Online) ist nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung erlaubt. Bitte kontaktieren Sie uns.
Haftung
Besucher:innen haften für die von ihnen an Gegenständen des Museums verursachten Schäden nach den Bestimmungen des BGBs. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften deren Aufsichtspflichtige.
Aufsichts- & Sicherheitspersonal
Die Besucher:innen sind angehalten, alles zu unterlassen, was andere Besucher:innen stören könnte oder der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie den guten Sitten zuwiderläuft. Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nur in Notfällen gestattet.
Durchgänge un Unsere Mitarbeiter:innen sind bei Diebstahlalarm berechtigt, die Ausgänge zu schließen und Kontrollen der Besucher:innen vorzunehmen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Aufrechterhaltung dieser Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucher:innen bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht der Verein ein Hausverbot aus.
Wir weisen darauf hin, dass das Gebäude videoüberwacht ist. Die Datenverarbeitung dient der Durchsetzung des Hausrechtes, insbesondere der Vandalismus- und Diebstahlsprävention. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das an der Kasse eingesehen werden kann.
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Schuhhaussaal.
Ulm, im Juli 2022
Dr. Hartmut Dippel
1. Vorsitzender Kunstverein Ulm e.V.